Shàngdū

Ein Ort an dem “erfahrungsgemäß” Straftaten begangen werden

10 Juni, 2008 · 4 Kommentare

Ich bin SSchäuble.

Grundsätzlich seien Durchsuchungen von Personen bereits dann zulässig, wenn sie sich an einem Ort befinden, an dem “erfahrungsgemäß” Straftaten begangen werden.

Internet.

Zitat: suedkurier.de

via: fefe

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